AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag der Pension Klausberg

1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Pensionszimmern / Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension. - Aufnahmevertrag der „Pension Klausberg“  Begriff „Pension“: Inhaber Markus Habermann bzw. dessen betrauten Angestellten 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Inhabers in Textform.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind der Inhaber der Pension - Markus Habermann -  und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Inhaber bzw. einem Vertreter der Pension zustande. Dem Inhaber / dessen Vertreter steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die Pension beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Pension verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. 3.4 Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt. 3.5 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, so kann die Pension den vereinbarten Preis um bis zu 5 % anheben, wenn zwischenzeitlich Kostensteigerungen bei Heizungs-, Strom- und Wasserkosten oder bei Löhnen und Gehältern
eingetreten sind. Die Anhebung des Preises darf nur im gleichen Rahmen wie die
Kostensteigerungen erfolgen. Sinken die in Satz 1 genannten Kosten, so kann der Gast eine entsprechende Senkung des Preises um 5 % verlangen.
3.6 Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 3.7 Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.8 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Pension berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.9 Die Pension ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.7 und/oder Ziffer 3.8 geleistet wurde.
3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen. 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, oder wenn die Pension der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen der Textform.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß der Ziffer 4.3 pauschalisiert werden.
4.3 Stornierungsbedingungen Logis
nicht garantierte Reservierungen verfallen nach 18 Uhr am Anreisetag, sie müssen nicht storniert werden.
Es gilt eine kostenlose Stornierungsfrist bis 14 Tagen vor Anreise, 18:00 Uhr. Bei Änderung oder Nichtanreise erheben wir eine Stornierungsgebühr von 25% auf den vereinbarten Übernachtungspreis für die -bis zu- ersten drei Tagen des geplanten Aufenthalts.
5 Rücktritt der Pension
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.7 und/oder Ziffer 3.8 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
7 Nichtraucherhotel/Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall
Im gesamten Pensionsgebäude besteht absolutes Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, beteiligen wir den Gast ausnahmslos an den Reinigungskosten mit 50,- EUR. -Umgang im Brandfall siehe aktuelle Detailregelungen in der Brandschutzordnung Teil A und der Hausordnung, die im Zimmer ausliegt.        
8 Haustiere
Haustiere können nicht aufgenommen werden. Zuwiderhandlung ermöglichen der Pension einen Rücktritt des Vertrages unter Punkt 5, des Weiteren können Reinigungskosten von der Pension erhoben werden.    
9 Haftung der Pension
9.1 Die Pension haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
9.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 EUR sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 EUR. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich der Pension  anzeigt (§ 703 BGB).
9.3 Soweit einem Gast/Kunden ein Stellplatz, zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem zur Verfügung gestellten Abstellplatz oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  
10 Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs
10.1 Der Inhaber betreibt in seinem Hotel einen Internetzugang per WLAN. Er gestattet dem Gast den Zugang zum Internet für die Dauer seines Aufenthaltes in der Pension. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung der Pension und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung an das WLAN,erklärt sich der Gast mit den Nutzungsbedingungen in Ziffer 10ff einverstanden. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internet per WLAN zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des
Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren. Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internet.
10.2 Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch und für die Dauer des Aufenthaltes in der Pension bestimmt. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht den Zugangscode zu ändern. 10.3 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass
Schadsoftware bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Inhaber keine
Haftung, es sei denn die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 10.4 Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtig Internetseiten oder geht Verbindlichkeiten ein, sind die darauf resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
10.5 Der Betreiber ist nach § 113aTKG (BGBL) verpflichtet, alle Nutzungsdaten zu protokollieren und 6 Monate zu speichern. Nach Ablauf der Vorhaltungspflicht werden alle Nutzungsdatengelöscht.
10.6 Der Mitnutzer stellt den Inhaber der Pension von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer und/ oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarungen beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme
bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er die Pension auf diesen Umstand hin.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.         Stand 3/2023; erstellt von Inhaber Markus Habermann