1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung von
Pensionszimmern / Ferienwohnung zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen der Pension.
- Aufnahmevertrag der „Pension Klausberg“
Begriff
„Pension“: Inhaber Markus Habermann bzw. dessen betrauten Angestellten
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der
überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Inhabers in Textform.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind der Inhaber der
Pension - Markus Habermann - und der
Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den
Inhaber bzw. einem Vertreter der Pension zustande. Dem Inhaber / dessen
Vertreter steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestätigen.
2.2 Alle
Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen
und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.
3
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die
Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der
Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über die Pension
beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Pension verauslagt
werden.
3.3 Die
vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der
gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung
lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die
Preise entsprechend angepasst.
3.4 Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der
Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der
Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem
zustimmt.
3.5 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und
Vertragserfüllung 4 Monate, so kann die Pension den vereinbarten Preis um bis
zu 5 % anheben, wenn zwischenzeitlich Kostensteigerungen bei Heizungs-, Strom-
und Wasserkosten oder bei Löhnen und Gehältern
eingetreten sind. Die Anhebung des Preises darf nur im gleichen Rahmen wie die
Kostensteigerungen erfolgen. Sinken die in Satz 1 genannten Kosten, so kann der
Gast eine entsprechende Senkung des Preises um 5 % verlangen.
3.6 Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension kann die unverzügliche
Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Pension bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.
3.7 Die Pension ist
berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die
gesetzlichen Regelungen.
3.8 In begründeten Fällen, zum Beispiel
Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die
Pension berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes
eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7
oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
3.9 Die Pension ist ferner berechtigt, zu
Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 für bestehende und
künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.7 und/oder Ziffer 3.8 geleistet wurde.
3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen
oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen
oder verrechnen. 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem
mit der Pension geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht
im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, oder wenn die Pension der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines
Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung
bedürfen der Textform.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und
dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
gegenüber dem Hotel ausübt.
Die jeweils ersparten Aufwendungen
können dabei gemäß der Ziffer 4.3 pauschalisiert werden.
4.3 Stornierungsbedingungen Logis
nicht garantierte Reservierungen
verfallen nach 18 Uhr am Anreisetag, sie müssen nicht storniert werden.
Es gilt eine kostenlose Stornierungsfrist
bis 14 Tagen vor Anreise, 18:00 Uhr.
Bei Änderung oder Nichtanreise
erheben wir eine Stornierungsgebühr von 25% auf den vereinbarten
Übernachtungspreis für die -bis zu- ersten drei Tagen des geplanten
Aufenthalts.
5 Rücktritt
der Pension
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass
der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
kann, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und
der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.7
und/oder Ziffer 3.8 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auch nach Verstreichen einer der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die Pension
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere von der
Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter
irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit
oder der Aufenthaltszweck sein;
– die Pension begründeten Anlass zu
der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
der Pension zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des
Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte
Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des
Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem
Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind
die Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers
für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab
18:00 Uhr 100%.
7 Nichtraucherhotel/Alarmierung
der Feuerwehr im Brandfall
Im gesamten Pensionsgebäude besteht
absolutes Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, beteiligen wir den Gast
ausnahmslos an den Reinigungskosten mit 50,- EUR.
-Umgang im Brandfall siehe aktuelle
Detailregelungen in der Brandschutzordnung Teil A und der Hausordnung, die im
Zimmer ausliegt.
8 Haustiere
Haustiere können nicht aufgenommen
werden. Zuwiderhandlung ermöglichen der Pension einen Rücktritt des Vertrages
unter Punkt 5, des Weiteren können Reinigungskosten von der Pension erhoben
werden.
9 Haftung der Pension
9.1 Die Pension haftet für von ihr
zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beziehungsweise
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
der Pension steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
9.2 Für eingebrachte Sachen haftet die
Pension dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis
zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 EUR sowie für Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten bis zu 800,00 EUR. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der
Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht
unverzüglich der Pension anzeigt (§ 703
BGB).
9.3 Soweit einem Gast/Kunden ein
Stellplatz, zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem zur Verfügung gestellten
Abstellplatz oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die
Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10
Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs
10.1 Der Inhaber betreibt in seinem
Hotel einen Internetzugang per WLAN. Er gestattet dem Gast den Zugang zum
Internet für die Dauer seines Aufenthaltes in der Pension. Die Mitbenutzung ist
eine Serviceleistung der Pension und ist jederzeit widerruflich. Mit der
Anmeldung an das WLAN,erklärt sich der Gast mit den Nutzungsbedingungen in
Ziffer 10ff einverstanden. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung
des Internet per WLAN zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten
Daten bleibt beim Passwortempfänger. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die
tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für
irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs
ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und
den Zugang des
Gastes ganz, teilweise oder
zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere
vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste
zu sperren. Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung
sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des
Internet.
10.2 Die Nutzung erfolgt durch
Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie
Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch und für die Dauer des Aufenthaltes
in der Pension bestimmt. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben
werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der
Inhaber hat jederzeit das Recht den Zugangscode zu ändern.
10.3 Der Gast wird darauf
hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz
und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte
Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von
Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Gefahr besteht, dass
Schadsoftware bei der Nutzung des
Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internet
erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am
Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen,
übernimmt der Inhaber keine
Haftung, es sei denn die Schäden
wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
10.4 Für die über das Internet
übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen kostenpflichtigen
Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.
Besucht der Gast kostenpflichtig Internetseiten oder geht Verbindlichkeiten
ein, sind die darauf resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
10.5 Der Betreiber ist nach §
113aTKG (BGBL) verpflichtet, alle Nutzungsdaten zu protokollieren und 6 Monate
zu speichern. Nach Ablauf der Vorhaltungspflicht werden alle
Nutzungsdatengelöscht.
10.6 Der Mitnutzer stellt den
Inhaber der Pension von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf
einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer und/ oder auf
einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarungen beruhen, dies erstreckt sich
auch auf für mit der Inanspruchnahme
bzw. deren Abwehr zusammenhängende
Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine
solche Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er die Pension auf diesen Umstand
hin.
11
Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden
sind unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort
sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
– ist im kaufmännischen Verkehr der Standort der Pension. Sofern ein Vertragspartner
die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der
Pension.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 3/2023;
erstellt von Inhaber Markus Habermann